Hallo zusammen,
kennt sich vielleicht mit den gesetzlichen Angaben für englische Websites aus oder weiß einen Link, wo man sich darüber informieren kann? Gibt es eigentlich von der EU vereinheitlichte Angaben oder sind wir noch nicht soweit?
Ich muss für einen Kunden in England diese Angaben vervollständigen, habe aber bis jetzt nichts Erleuchtendes gefunden.
Viele Grüße,
Niki
Hallo,
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- Oliver.Kreischer
- Beiträge: 2508
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Re: Angaben im Impressum für englische Website
Das darfst du nicht. Das wäre eine (unerlaubte) Rechtsberatung und ist abmahnfähig.Ich muss für einen Kunden in England diese Angaben vervollständigen, habe aber bis jetzt nichts Erleuchtendes gefunden.
Oder bist du Rechtsanwalt?
http://www.channelpartner.de/index.cfm? ... 202887&p=1
Wenn ich bezüglich der Pflichtangaben oder ähnlichem gefragt werde schreibe ich immer dazu, dass ich das so für richtig halte, das aber keine Rechtsberatung ist und die Angaben bitte von einer befugten Stelle zu prüfen sind!
LG
Oliver
P.S.: Falls ich hier etwas falsches schreibe freue ich mich über aktuellere Infos...
P.S.S.: Ich wüsste gerade nicht was ich in einem Impressum einer in England gehosteten Seite schreiben würde...
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Re: Angaben im Impressum für englische Website
Rein theoretisch darfst Du als Webdesigner seit 2008 Rechtsberatung in speziellen Fällen, wie z.B. beim Impressum auf Webseiten, leisten. Das ist nicht mehr Abmahnfähig.
Die wichtig Frage ist aber: willst Du das wirklich? Du bist dann nämlich auch Haftbar. Ich mach das ähnlich wie Oliver und betone, daß meine Hinweise keine verbindlichen Rechtsauskünft sind.
Gruß
Jakob
Die wichtig Frage ist aber: willst Du das wirklich? Du bist dann nämlich auch Haftbar. Ich mach das ähnlich wie Oliver und betone, daß meine Hinweise keine verbindlichen Rechtsauskünft sind.
Gruß
Jakob
Re: Angaben im Impressum für englische Website
Hallo Oliver,
danke für den wirklich hilfreichen Tip. Für meine nebenberuflichen Seiten werde ich mir das merken.
Das heißt, wenn ich bei einer Firma angestellt bin, für diese eine Internetseite der Niederlassung in England erstellen muss, darf ich nicht selbst das Impressum und die Nutzungshinweise hinzufügen?
Mir geht es nur darum, dass ich mich erkundigen kann, was hinein gehört. Ob ein Rechtsanwalt für die zuveröffentlichen Daten hinzugezogen wird, müssen wir dann sehen. Kommt darauf an, was die Engländer alles wollen.
Gruß,
Niki
danke für den wirklich hilfreichen Tip. Für meine nebenberuflichen Seiten werde ich mir das merken.
Das heißt, wenn ich bei einer Firma angestellt bin, für diese eine Internetseite der Niederlassung in England erstellen muss, darf ich nicht selbst das Impressum und die Nutzungshinweise hinzufügen?
Mir geht es nur darum, dass ich mich erkundigen kann, was hinein gehört. Ob ein Rechtsanwalt für die zuveröffentlichen Daten hinzugezogen wird, müssen wir dann sehen. Kommt darauf an, was die Engländer alles wollen.
Gruß,
Niki